Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB des Verbandes der Management- und Marketing-Trainer*nnen in Österreich stellen meine partnerschaftliche und faire Zusammenarbeit als Trainerin und Coach mit meiner Auftraggeberin / meinem Auftraggeber sicher.

 

1.Vertragsgestaltung

a. Allen meinen Vertragsleistungen im Bereich Unternehmensberatung eingeschränkt auf Coaching (im Text Trainerin/Coach genannt) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden Auftraggeberin / Auftraggeber genannt, erkennt sie für den vorliegenden Vertrag an.

b. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeberin / Auftraggeber und der Trainerin / Coach über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform (Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung).

c. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

d. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin / des Auftraggebers.

 

2.Leistungen der Trainerin / Coachs

a. Die Trainerin / Coach erbringt ihre Dienstleistungen selbst – im Bedarfsfall mit einer Assistentin / einem Assistenten. Dies wird mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber konkret vereinbart.

b. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- und Coachingleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeberin / Auftraggeber und Trainerin / Coach im Einzelnen festgelegt.

c. Die Trainerin / Coach erbringt Leistungen insbesondere in Form von Seminaren, Trainings, Workshops und Einzelgesprächen.

d. Nach Vertragsabschluss notwendige, d.h. für die ordnungsgemäße Erbring der vertraglichen Leistungen erforderliche bzw. von der Trainerin / Coach nicht zu vertretende Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, sind insoweit gestattet, als sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die Trainerin / Coach wird die Kundin / den Kunden unverzüglich über die gegebenenfalls vorzunehmenden Leistungsänderungen und -abweichungen in Kenntnis setzen. Dies gilt auch für die mit der Kundin / dem Kunden abgestimmten Änderungen bzgl. der Workshop-Ausschreibung.

e. Das im Vorfeld der Kundin / dem Kunden überstellte Konzept ist unverbindlich. Der Kundin / dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen behält sich die Trainerin / Coach ausdrücklich vor. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die aufgrund des Verlaufs der Leistungserbringung erforderlich werden.

f. Für die Arbeit mit Menschen gilt Vertraulichkeit. Eine Beurteilung von Teilnehmer*innen findet nicht statt.

g. Die Trainerin / Coach übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg des Seminars / Workshops.

h. Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet die Trainerin / Coach im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, wenn sie oder ihre Erfüllungshilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dabei hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber das Vorliegen des Vorsatzes oder einer groben Fahrlässigkeit zu beweisen. Die Kundin / der Kunde hat etwaige Schäden, für die die Trainerin / Coach aufkommen muss, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

i. Das Coaching kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Eine bewusste Abschlussbesprechung ist empfohlen.

 

3. Sicherung der Leistungen

a. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Trainerin / Coach an den von ihr erstellten Werken (Arbeitsunterlagen, Präsentationen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch die Auftraggeberin /den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die Trainerin / Coach.

b. Die Trainerin / Coach sichert zu, dass den von ihr für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Recht nicht entgegenstehen.

c. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber informiert die Trainerin / Coach vor und während der vereinbarten Trainings- / Coachingmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird von der Auftraggeberin/ von dem Auftraggeber benannt.

d. Sollten Teile des Trainings-/ Coachingkonzeptes und/oder Durchführung des Auftrages von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Trainerin / Coach der Auftrag zur Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

e. Die Trainerin / Coach verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

f. Die Trainerin / Coach schlägt die Auswahl von Seminarhotels sowie sonstigen Personen, die von der Trainerin / Coach zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden, vor.

g. Die Trainerin / Coach ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerber*innen der Auftraggeberin / des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

h. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Trainerin / Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Trainerin / Coach nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Trainerin / Coach unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

i. Kann ein Termin von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich die Trainerin / Coach, den Termin anderweitig zu besetzen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen innerhalb von 8 Kalendertagen 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.

 

4. Honorare, Kosten, Zahlungsbedingungen

a. Für Seminare wird ein Tages- oder ein Pauschalhonorar vereinbart.

b. Besprechungen zu Trainings-/ Coachingvorbereitungen und Nachbesprechungen werden im Pauschalhonorar vereinbart.

c. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet, außer sie sind definierter Bestandteil des Pauschalhonorars. Reisekosten richten sich nach dem jeweils gültigen, amtlich festgesetzten Kilometergeld.

d. Eine Coaching- / Beratungseinheit dauert 60 Minuten. Das Honorar dafür wird je Stunde vereinbart und es werden die tatsächlichen Arbeitszeiten viertelstundengenau abgerechnet.

e. Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

f. Einzel-Coaching-Termine werden mündlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbart.

g. Absagen oder Terminverschiebungen sind nur telefonisch bis zwölf Stunden vor dem Termin möglich. Stornogebühren als Aufwandsersatz werden je Anlass vereinbart.

h. Die vereinbarten Honorare sowie entstandene Kosten sind jeweils ohne Abzug sofort nach Rechnungslegung zu begleichen.

i. Mit jeder Kundin /mit jedem Kunden wird ein sozial fairer und leistbarer Preis je Beratungsstunde bzw. je Workshop-Tag vereinbart: Für Workshops und Inhouse-Beratungen verrechne ich derzeit einen Tagsatz zwischen € 1.200,00 und € 1.700,00 netto, zuzüglich 20% Mehrwertsteuer. Für Einzelberatungen verrechne ich derzeit zwischen € 110,00 und € 150,00 netto, zuzüglich 20% Mehrwertsteuer. (Stand 2019)

 

5. Allgemeine Bestimmungen

a. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Trainerin / Coach unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

b. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht.

c. Im Streitfall ist der Gerichtsstand Graz.

 

6. Datenschutz

→ siehe Datenschutzerklärung